BAD AACHEN

Kirche

"Und es bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; doch am größten unter ihnen ist die Liebe." (1 Korinther 13,13) Dieser Gedanke liegt sicher jeder kirchlichen Heirat zugrunde, unabhängig von der Konfession des Paares. Vor einigen Jahren noch war die Hochzeit im Gotteshaus Standard, wurde meist direkt im Anschluss ans Standesamt vollzogen. Heute hat sich das weitgehend geändert, oftmals sind sie zeitlich getrennt, manchmal über Monate oder sogar Jahre. Darin kommt insbesondere zum Ausdruck, dass die kirchliche Eheschließung etwas ganz Besonderes ist und für viele Menschen eine andere und vielleicht sogar stärkere Bedeutung hat als die standesamtliche. 

Aachener Brautpaar vor dem Traualtar ©PrivatWenn ein Paar sich vor dem Altar zueinander bekennt, spricht die Kirche hier von einem heilbringenden Zeichen. Die katholische nennt es Sakrament. Paare, die kirchlich heiraten, wünschen sich, dass in der Feier zur Sprache kommt, was sie sich voneinander und von Gott erhoffen. Daher möchten viele an der Vorbereitung und Gestaltung mitwirken. Die kirchliche Ordnung für Traugottesdienste sieht das durchaus vor, rechtzeitige Absprachen mit dem Zelebranten sind indes nötig. Unabhängig von der Konfession sollten Paare daher mit genügend Vorlauf auf den Geistlichen ihres Vertrauens – in der Regel in ihrer eigenen Gemeinde – zugehen, um Termin, Vorgespräche und Details zu vereinbaren. Befindet sich die Kirche der Wahl in einem anderen Ort, muss das Paar mit dem Pfarrer der heimischen Gemeinde und zudem mit dem des Wunschorts klären, ob und wie dies möglich ist.

In der katholischen Kirche sind zwei Trauzeugen Pflicht, in der evangelischen sind sie freiwillig. Zunächst müssen beide Partner belegen, dass sie berechtigt sind, im kirchlichen Sinne den Bund fürs Leben zu schließen. In der katholischen Kirche ist Voraussetzung, dass beide im Sinne dieser ledig sind, noch keine kirchlich gültige Ehe geschlossen haben. Als Nachweis gilt der aktuell ausgestellte Taufschein. Sind die Partner evangelisch, erfolgt dies durch eine pfarramtliche Bescheinigung. Zudem sollte die Urkunde der zivilen Trauung vorliegen. Die Trauung sogenannter konfessionsversöhnter Brautleute (ein Partner ist evangelisch, einer katholisch) kann von einem Seelsorger in einer liturgischen Feier vorgenommen werden. Auch lassen sich Vertreter beider Kirchen beteiligen. 


Kontaktadressen und Kirchenlisten zum Download

Für Fragen rund um die katholische Hochzeit steht Marielies Schwering (Telefon 0241/4790-105; und per E-Mail an marielies.schwering@bistum-aachen.de) im Büro der Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land zur Verfügung. Eine Auswahl an Texten/ Materialien zur Hochzeitsfeier findet sich unter www.familienarbeit-ac.de. Viele weitere Informationen - inklusive eines interaktiven Chatbots namens Valentin - finden Paare unter www.bistum-aachen.de/kirchlich-heiraten.

Bei Fragen zur evangelischen Trauung ist Pfarrerin Sylvia Engels (Telefon 0241/94317564 und per E-Mail an sylvia.engels@ekir.de) erste Ansprechpartnerin. Mehr Infos zu evangelischen Trauungen im Kirchenkreis Aachen gibt es online unter www.kirchenkreis-aachen.de.

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